AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Stadtführungen und Gruppenführung der Stadtverwaltung Göppingen durch den ipunkt im Rathaus


Sehr geehrte Kunden,


die Stadt Göppingen ist nicht selbst Veranstalter der Stadtführungen. Diese werden durch den/die jeweiligen Stadtführer*in durchgeführt. Durch die Buchung einer Stadtführung kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem/der jeweiligen Stadtführer*in zustande. Die Stadt Göppingen vermittelt die Stadtführungen im Auftrag der/des jeweiligen Stadtführers. Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen dem Kunden und der Stadtverwaltung Göppingen zu Stande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.


(1) Vertragspartner / Vertragscharakter

Die Stadt Göppingen vermittelt über die Touristinformation ipunkt im Rathaus Stadtführungen und Stadtführer*innen an interessierte Einzelpersonen und Gruppen. Gegenstand dieses Dienstvertrages ist ausschließlich die Vermittlung von Stadtführungen durch externe Anbieter.


(2) Preise und Buchung

Die zu vereinbarenden Preise ergeben sich aus der von der Stadtverwaltung Göppingen herausgegebenen Stadtführungsbroschüren in ihrer zum Vertragszeitpunkt gültigen Fassung. Die aktuellen Broschüren werden den Kunden von der Stadtverwaltung Göppingen auf Wunsch jederzeit ausgehändigt.

Zusätzlich können die geplanten Führungen online unter www.erlebe-dein-goeppingen.de eingesehen werden. Wenn nicht anders angegeben, ist bei allen Führungen eine vorherige Anmeldung bzw. Buchung erforderlich.

(2.1.) Für die Buchung, die vor Ort im ipunkt, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgt, gilt:

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den ipunkt in Textform zustande. Zu bezahlen sind die schriftlich oder per E-Mail bestätigten Details

(2.2.) Für die Buchung im elektronischen Geschäftsverkehr (www.erlebe-dein- goeppingen.de) gilt für den Vertragsabschluss:

(2.2.1)  Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung unter www.erlebe-dein-

goeppingen.de erläutert.
(2.2.2)  Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum

Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende

Korrekturmöglichkeit zur Verfügung.
(2.2.3)  Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind

angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
(2.2.4)  Soweit der Vertragstext von der Stadt Göppingen im Onlinebuchungssystem

gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren

Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
(2.2.5)  Mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde

gegenüber der Stadt Göppingen ein verbindliches Vertragsangebot ab (Buchung

einer Stadtführung).
(2.2.6)  Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg

(per E-Mail) bestätigt.
(2.2.7)  Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig

bestellen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Stadtführungstickets entsprechend seiner Buchungsangaben.
(2.2.8)  Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von der Stadt Göppingen beim Kunden zustande.
(2.2.9)  Die Stadt Göppingen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.


(3) Teilnehmerzahl / Gruppengröße

Bei Stadtführungen beträgt die maximale Teilnehmerzahl 30 Personen pro Stadtführung und Gruppenführung. Bei den Segway-Führungen beträgt die maximale Teilnehmerzahl 7 Personen. Bei den E-Bike Führungen beträgt die maximale Teilnehmerzahl 10 Personen.


(4) Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Die Stadt Göppingen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

(4.1.) Die Mindestteilnehmerzahl für das Zustandekommen der einzelnen Führungen kann der aktuellen Broschüre für Stadtführungen und der Buchungsbestätigung entnommen werden.

(4.2.) Die späteste Rücktrittsfrist wird in der Buchungsbestätigung deutlich angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen.
(4.3.) Die Stadt Göppingen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage der Führung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Führung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

(4.4.) Wird die Führung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
(4.5) Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben hierdurch unberührt.


(5) Bezahlung Stadtführungen

(5.1.) Soweit nicht anderweitig vereinbart wurde, ist der Führungspreis für die gebuchte Stadtführung direkt vor Ort im ipunkt oder bei der online Buchung auf der www.erlebe-dein- goeppingen.de Seite per Banküberweisung (Sofort, Giropay), Kreditkarte oder Lastschrift zu bezahlen.
Gruppenführungen
(5.2.) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Führungsentgelt bei gebuchten Gruppenführungen bis spätestens 10 Tage vor dem Gruppenführungstermin zu bezahlen. Die Stadt Göppingen ist verpflichtet, der Gruppe eine Rechnung auszustellen.
(5.3.) Leistet der Kunde nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die Stadt Göppingen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist die Stadt Göppingen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß (6.2.) zu belasten, es sei denn, der Kunde hat den Zahlungsverzug nicht zu vertreten.


(6) Stornierung, Kündigung und Rücktritt Stadtführungen

(6.1.) Der Kunde kann zwei Tage vor der Führung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Stadt Göppingen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Gruppenführungen
(6.2.) Die Stadt Göppingen hat, soweit nicht abweichend angegeben, die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Führung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
bis 14 Tage vor Leistungsbeginn 0 %
ab 13 Tage vor Leistungsbeginn 10 %

ab 5 Tage vor Leistungsbeginn 50 %
ab 1 Tag vor Leistungsbeginn bis zum Tag des Leistungsbeginns oder bei Nichtantritt 100 % des Leistungspreises
(6.3.) Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte unberührt.


(7) Haftung

Eine Haftung von der Stadt Göppingen für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht von der Stadt Göppingen oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von der Stadt Göppingen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.


(8) Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (Insbesondere dem Corona-Virus)

(8.1.) Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch die Stadt Göppingen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

(8.2.) Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder – beschränkungen von der Stadt Göppingen bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Stadt Göppingen unverzüglich zu verständigen.

(9) Rechtswahl, Gesichtsstand und Verbraucherstreitbelegung

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Stadt Göppingen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Eintrittskarten und Veranstaltungstickets im Vorverkauf der Stadtverwaltung Göppingen durch den ipunkt im Rathaus

Alle Aufträge sowie Lieferungen von Tickets erfolgen ausschließlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtverwaltung Göppingen durch den ipunkt im Rathaus für den Kartenvorverkauf. Mit Beauftragung über den Verkauf der jeweiligen Veranstaltungstickets oder Eintrittskarten akzeptiert der Auftraggeber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Göppingen. Diese gelten sowohl gegenüber gewerblichen Veranstaltern, als auch gegenüber gemeinnützigen Veranstaltern:


(1) Erfolgsgarantie

Die Stadt Göppingen übernimmt keinerlei Garantie für die Vermittlung von Eintrittskarten, Konzert- und Veranstaltungstickets.


(2) Vermittlungstätigkeit

(2.1.) Durch den Verkauf der Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunde) und dem jeweiligen Veranstalter zustande.
(2.2.) Die Stadt Göppingen vermittelt nur im Namen und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters den Veranstaltungsvertrag und wird vom Kunden mit der Abwicklung des Kartenkaufes und ausschließlich für den Bar und EC-Kartenverkauf beauftragt.


(3) Reservierung

Es erfolgt lediglich eine Reservierung für die Tages-/Abendkasse bei unseren eigenen städtischen Konzerten und Veranstaltungen. Eintrittskarten werden maximal 7 Tage reserviert. Nach dieser Frist gehen die Karten wieder in den Verkauf. An der Abendkasse hinterlegte Eintrittskarten müssen spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Danach gehen die Karten in den Verkauf.


(4) Umtausch

Eintrittskarten sind generell vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.


(5) Haftung
(5.1.) Die Stadt Göppingen ist nicht für Leistungsstörungen verantwortlich, die in dem Rechtsverhältnis Kunde-Veranstalter auftreten. Die Stadt Göppingen übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelten Tickets betreffend den Veranstaltungsverlauf, Inhalte oder sonstige Mängel der Veranstaltung selbst. Anspruchsgegner für den Kunden ist ausschließlich der Veranstalter.
(5.2.) Jegliche Haftung der Stadt Göppingen wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hat die Stadt Göppingen aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet sie beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Vermittlungsauftrag der Stadt Göppingen nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsauftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(5.3.) Soweit die Haftung der Stadt Göppingen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der Stadt Göppingen.
(5.4.) Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in Absatz (5.2.) gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Stadt Göppingen entstanden sind, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


(6) Schriftform

Anderslautende Vereinbarungen, die zu den vorstehenden AGB hinzukommen oder diese abändern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


(7) Rechtswahl, Gesichtsstand und Verbraucherstreitbelegung

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Stadt Göppingen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

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