Social-Media Nutzungskonzept
Mit dem vorliegenden Nutzungskonzept übernimmt die Stadt Göppingen als öffentliche Stelle ihre Verantwortung und Vorbildfunktion zur Nutzung sozialer Medien.
Was sind soziale Netzwerke, soziale Medien bzw. social media überhaupt?
Der Begriff Social Media beschreibt Webseiten und Apps, über die Nutzer/innen Inhalte kreieren, teilen und sich mit anderen Nutzer/innen vernetzen und austauschen können. Soziale Netzwerke umfassen eine Vielzahl von Plattformen und Tools, die alle für die Kommunikation, Interaktion und den Austausch zwischen Benutzern verwendet werden. Jeder kann soziale Medien verwenden und kann somit die Medienlandschaft massiv beeinflussen. In folgenden Kategorien lassen sich die Netzwerke einordnen:
· Soziale Netzwerke (zum Beispiel Facebook, Twitter)
· Foto- und Videonetzwerke (zum Beispiel YouTube, Vimeo)
· Mobile Communitys (zum Beispiel Instagram, Snapchat)
· Messenger-Dienste (zum Beispiel WhatsApp, Facebook Messenger)
· Blogs (zum Beispiel Food-Blogs, Corporate Blogs, Tumblr)
· Open-Source-Plattformen (zum Beispiel Wikipedia)
· Musik- und Audioplattformen (zum Beispiel Spotify, Soundcloud)
In welchen Sozialen Netzwerken ist die Stadt Göppingen aktiv?
Facebook
Facebook ist ein kostenloses soziales Netzwerk und ermöglicht die Erstellung von privaten Profilen zur Darstellung der eigenen Person, von Unternehmensseiten zur geschäftlichen Präsenz, sowie von Gruppen zur privaten Diskussion gemeinsamer Interessen. Facebook bieteteine breite Palette an Möglichkeiten, mit den Bürgern in Kontakt zu treten und auch zu bleiben. Außerdem hat sich Facebook in der Vergangenheit als wertvolles Kommunikationsinstrument in einer Krisensituation bewährt.
https://www.facebook.com/Stadt.Goeppingen/
https://www.facebook.com/Erlebe-dein-Göppingen/
Instagram
Instagram ist ein kostenloser Onlinedienst zum Teilen von Fotos und Videos. Nutzer können ihre Fotos und Videos mit Filtern versehen. Außerdem kann man über Instagram Fotos in andere soziale Netzwerken verbreiten, sowie anderen Nutzern folgen und deren Fotos liken bzw. kommentieren. Instagram dient dazu, Göppingen von seiner schönen Seite zu zeigen.
https://www.instagram.com/stadt_goeppingen/
https://www.instagram.com/Erlebe_dein_Goeppingen/
YouTube
YouTube wurde 2005 gegründet und ist nach Google die zweitgrößte Suchmaschine und in Deutschland nach Facebook das zweitgrößte Netzwerk. Seit 2018 hat die Stadt Göppingen einen YouTube – Kanal. Auf diesem Kanal veröffentlichen wir Videos zu Veranstaltungen, Projekten, Kampagnen oder sonstige Ereignisse mit Bezug zu der Stadt. Wer ein YouTube-Benutzerkonto hat, kann unsere Videos kommentieren und abonnieren.
https://www.youtube.com/channel/UCZfKwElkygjrDqHMonRtIwg
Welche Vorteile erhofft sich die Stadt Göppingen von der Nutzung der sozialen Medien?
Vorteile: Erreichung von neuen ZielgruppenSteigerung des BekanntheitsgradesVerbesserung des ImagesBessere Auffindbarkeit in SuchmaschinenWertvolles Kommunikationsinstrument mit hoher Reichweite in KrisensituationenAustausch und Kontaktpflege mit Bürgern, Touristen, etc.
Welche Risiken entstehen bei der Nutzung von den sozialen Medien?
Ausspionieren der PrivatsphäreIdentitätsdiebstahlInternetbetrugAnprangerungBelästigung durch Werbung und Spam
Datenschutzfolgenabschätzung
Aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist für die Angebote der Stadt Göppingen gemäß Art. 35 Abs. 1 DSGVO eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen, wenn eine Form der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
1. Risikoidentifikation
Die eigenen Angebote lösen das in Art. 35 DSGVO beschriebene Risiko aufgrund des nur sehr geringen Umfangs einer eigenen Datenverarbeitung selbst nicht aus. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich bei den eigenen Beiträgen hauptsächlich um ein reines Senden von Inhalten ohne Personenbezug handelt, und bei einer etwaigen Kommunikation mit anderen Nutzern nur die Daten verarbeitet werden, die diese selbst und freiwillig angegeben haben. Die Nutzung sozialer Medien durch solche Angebote hat jedoch weitreichende Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Auswertung der Daten durch den jeweiligen Plattformbetreiber zu Werbezwecken und ähnlichem. Dies stellt eine Verarbeitung mit einem hohen Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen ist. Der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg (nachfolgend LfDI) geht insofern davon aus, dass öffentliche Stellen, die soziale Medien zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen nutzen, eine Mitverantwortung tragen. Mitverantwortung bedeutet dabei nicht, dass die jeweilige öffentliche Stelle die Datenschutzkonformität des jeweiligen sozialen Netzwerkes bestätigt oder garantiert. Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass die Stadt Göppingen sich und anderen die Risiken sozialer Netzwerke bewusst macht. Auf diese Risiken, die generell mit der Nutzung sozialer Medien einhergehen, werden die Nutzer insbesondere durch das Social Media-Nutzungskonzept der Stadt Göppingen hingewiesen. Die Abschätzung der Folgen der Nutzung sozialer Medien stellt sich vor diesem Hintergrund wie folgt dar: Die eingangs beschriebenen Risiken, die mit einer Nutzung sozialer Medien einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von der eigenen Nutzung durch die Stadt Göppingen. Auch wird durch die Beiträge der Stadt Göppingen in den Angeboten selbst in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Bezug zu personenbezogenen Daten hergestellt, sondern es werden eigene, sachbezogene Inhalte verbreitet.
Schließlich sind die Daten, die durch die Interaktion mit dem jeweiligen Account in sozialen Medien oder anderen Accounts verarbeitet werden schon öffentlich zugänglich bzw. frei im Internet verfügbar.
Jedoch werden die Inhalte durch das Erscheinen auf dem jeweiligen Angebot der Stadt Göppingen und die Wechselbeziehung einer breiteren/“spezifischeren“ Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so unter Umständen eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion.
Auch dadurch, dass die Stadt Göppingen sich innerhalb sozialer Medien mit anderen Accounts vernetzt, entstehen zusätzliche Querverbindungen und Informationen über den jeweiligen Nutzer des Accounts.
Schließlich werden auch beim passiven Mitlesen der Seite durch die Nutzer Logdaten durch den jeweiligen Plattformanbieter erhoben.
2. Risikoanalyse
Durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch den Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerkes und eine heimliche Profilbildung begünstigt. Auch kann die Offenheit für Besucherbeiträge zu nachteiligen gesellschaftlichen Folgen wie unangebrachten oder diskriminierenden Kommentaren oder der Verbreitung sensibler Daten führen. Mögen diese Schäden sich bei einer Verursachung durch den jeweiligen Plattformbetreiber selbst als wesentlich darstellen, so werden diese durch das jeweilige Angebot der Stadt Göppingen nur in sehr begrenztem Maße erhöht. Da die jeweiligen Beiträge auch noch anderweitig veröffentlicht werden, entsteht auch kein Zwang der Teilnahme an einem der sozialen Netzwerke.
3. Risikobewertung
Insgesamt ist das durch die Angebote verursachte zusätzliche Risiko daher als gering bis mittel einzustufen.
Zudem trägt die Stadt Göppingen aktiv dazu bei, das Risiko weiter zu senken. Hierzu zählt insbesondere die Aufklärung über die Datenschutzerklärung bzw. das Social Media-Nutzungskonzept der Stadt Göppingen.
Ein Großteil dieser Maßnahmen liegt allerdings in der Sphäre des Nutzers: So besteht bei einer Nutzung sozialer Netzwerke keine Pflicht den jeweiligen Klarnamen zu führen. Außerdem kann sich der Nutzer durch verschiedene Einstellungen bis zu einem gewissen Grad schützen, etwa durch das Löschen seines Browserverlaufs, das Deaktivieren von Cookies, oder die fehlende Standortfreigabe bei der Verwendung von Fotos. Zudem ermöglicht die kontinuierliche redaktionelle Betreuung ein Eingreifen durch die Stadt Göppingen bei etwaigen ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren bis hin zur Sperrung des Accounts des „störenden“ Nutzers. Die Stadt Göppingen hat zudem für die Nutzung ihrer Angebote eine Netiquette formuliert, auf deren Einhaltung bei der Betreuung geachtet wird.
4. Ergebnis
Die Angebote der Stadt Göppingen in den genannten sozialen Medien sind angesichts der beschriebenen Risiken und verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar. Die Stadt Göppingen verpflichtet sich zudem, die weitere Entwicklung zu beobachten und die hier vorgenommene Prüfung nötigenfalls zu wiederholen und fortzuentwickeln.
Weitere Informationen:
Facebook Datenschutzrichtlinie:
https://www.facebook.com/policy.php
Instagram Datenschutzrichtlinie:
https://www.facebook.com/help/instagram/519522125107875
YouTube Datenschutzrichtlinie:
https://www.youtube.com/intl/de_be/about/policies/#community-guidelines
Alternative Kontakt- und Informationsmöglichkeiten
Wir möchten Nutzer verschiedener Angebote darauf hinweisen, dass die Nutzung aller Social-Media Plattformen nur andere Optionen darstellt. Sie müssen sich nicht bei Instagram oder Facebook anmelden, um weitere Informationen über die Stadt Göppingen zu erhalten. Alternativ können Sie auf den folgenden Websites auf die neuesten Informationen und Pressemitteilungen zugreifen:
https://www.erlebe-dein-goeppingen.de/
https://www.goeppingen.de/start/Unsere+Stadt/Aktuelles.html
Alternativ stehen Ihnen für Informationen oder Fragen die Mitarbeiterinnen der Touristinformation ipunkt im Rathaus in Göppingen zur Verfügung:
https://www.goeppingen.de/start/Buergerservice/ipunkt+im+Rathaus.html
Wichtig zu wissen:
Ansprechpartner: Soziale Netzwerke
Stadtverwaltung Göppingen
Referat Presse – und Öffentlichkeitsarbeit
Hauptstraße 1 / 73033 Göppingen
Herr Dejan Birk-Mrkaja
Telefon: 07161 650 1111
Telefax: 07161 650 1109
E-Mail: DBirkMrkaja@goeppingen.de
Ansprechpartner: Presse – und Öffentlichkeitsarbeit
Stadtverwaltung Göppingen
Referat Presse – und Öffentlichkeitsarbeit
Hauptstraße 1 / 73033 Göppingen
Herr Olaf Hinrichsen
Telefon: 07161 650 1110
Telefax: 07161 650 1109
E-Mail: OHinrichsen@goeppingen.de
Ansprechpartner: Datenschutz
Komm.One
Anstalt des öffentlichen Rechts
Krailenshaldstraße 44 / 70469 Stuttgart
E-Mail: datenschutz@goeppingen.de
Netiquette
Uns ist ein fairer und verantwortungsvoller Umgang miteinander sehr wichtig. Beleidigende, diffamierende, anstößige und rassistische Kommentare haben in unserem social media Angebot nichts verloren und werden gelöscht.
Veröffentlichung und Aktualisierung des Nutzungskonzepts
Dieses Nutzungskonzept wird einmal im Jahr von uns evaluiert.
Stand der vorliegenden Fassung: Dezember 2021
Für weitere Pflichtangaben nach § 5 TMG verweisen wir an dieser Stelle auf unser Impressum unter https://www.goeppingen.de/site/Goeppingen-Internet/node/1159535/index.html und auf unsere Datenschutzerklärung unter https://www.goeppingen.de/site/Goeppingen-Internet/node/15122247/index.html.
Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf Instagram und/oder Facebook
§ 1 Veranstalter des Gewinnspiels
Stadtverwaltung Göppingen, Stadtmarketing & Tourismus, Freihofstraße 46, 73033 Göppingen.
Die Stadtverwaltung Göppingen – Stadtmarketing & Tourismus, Freihofstraße 46, 73033 Göppingen, ist auch die verantwortliche Stelle i.S.v. Art 4 Ziffer 7 DSGVO, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel der Stadtverwaltung Göppingen erfolgt, in dem der Teilnehmer den auf der Instagram- bzw. Facebookseite der Stadtverwaltung Göppingen „erlebe_dein_goeppingen“ Gewinnspielaufruf liked und/oder kommentiert bzw. die jeweilige Frage im Post beantwortet. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz eines Instagram- bzw. Facebook-Profils. Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem Gewinnspiel der Stadtverwaltung Göppingen teilnehmen. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person über 16 Jahren mit aktuellem Instagram- oder Facebook-Account, die der Instagram- bzw. Facebook-Seite von Erlebe dein Göppingen folgt. Bei Personen unter 16 Jahren ist im Falle eines Gewinns die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahme und die Gewinnchancen sind nicht vom Erwerb eines Produktes abhängig. Die Teilnahme setzt voraus, dass wahrheitsgemäße Angaben über die teilnahmerelevanten Daten gemacht werden. Die Stadtverwaltung Göppingen ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie beispielsweise Manipulation usw., vorliegen. Eine Disqualifikation erfolgt auch, wenn ein begründeter Verdacht einer Manipulation oder eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen besteht.
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel der Stadtverwaltung Göppingen erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer muss lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zu den Websiten mit dem Gewinnspiel tragen.
§ 3 Gewinn
Den Gewinn können die Instagram- und Facebook-Benutzer dem Gewinnspielbeitrag der Erlebe dein Göppingen- Seite auf Facebook und Instagram entnehmen.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
§ 4 Gewinnteilnahme
Die Teilnahme an den Gewinnspielen ist kostenlos. Die Teilnahme erfolgt über den jeweiligen Beitrag auf Instagram (erlebe_dein_goeppingen) oder Facebook (Erlebe dein Göppingen) innerhalb des im Beitrag definierten Zeitraums. Bei Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der User die Teilnahmebedingungen.
§ 5 Gewinnspielzeitraum
Der Gewinnspielzeitraum ist dem jeweiligen Post auf Instagram bzw. Facebook zu entnehmen. Der Gewinner / die Gewinnerin wird aus allen teilnehmenden Personen ausgelost und anschließend per Kommentar darum gebeten, eine persönliche Nachricht per Instagram oder Facebook zu senden. Im Anschluss erfolgt die Gewinnspielbestätigung und Abstimmung der Gewinnübergabe über eine Instagram- oder Facebooknachricht. Hierbei wird der Gewinner/die Gewinnerin gebeten, der Stadtverwaltung Göppingen die für den Versand/die Übergabe des Gewinns notwendigen Kontaktdaten mitzuteilen. Meldet sich der Gewinner/die Gewinnerin innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen nach Gewinnbenachrichtigung durch die Stadtverwaltung Göppingen nicht, verfällt der Gewinnanspruch und es wird mittels Losverfahren ein Ersatzgewinner ermittelt. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.
§ 6 Vorbehaltsklausel
Die Stadtverwaltung Göppingen behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von diesen Möglichkeiten macht die Stadtverwaltung Göppingen allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen bzw. aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Die Stadtverwaltung Göppingen haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Stadtverwaltung Göppingen liegen. In begründeten Fällen kann der Gewinn durch gleichwertige Preise ersetzt werden.
§ 7 Datenschutzhinweis
Die Stadtverwaltung Göppingen legt höchsten Wert auf die Einhaltung des Datenschutzes und verarbeitet personenbezogene Daten für den Zweck der Durchführung des Gewinnspiels nur in dem in der folgenden Datenschutzerklärung beschriebenen Umfang. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Stadtverwaltung Göppingen – Stadtmarketing und Tourismus, Freihofstraße 46, 73033 Göppingen. Die Verarbeitung der von Ihnen mitgeteilten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind datenschutz@goeppingen.de.
Folgende Daten werden verarbeitet:
Die Daten verarbeiten wir nur, wenn wir Sie im Falle des Gewinnes benachrichtigen und Ihnen den Gewinn zuschicken müssen. Ihren Nutzernamen (nicht die Adresse) veröffentlichen wir gegebenenfalls auf der Facebook-/Instagramseite von Erlebe dein Göppingen, nachdem wir Sie als Gewinner angeschrieben haben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Die eingereichten Antworten können ggf. von Ihnen selbst erstellte personenbezogene Daten enthalten. Die Stadtverwaltung erhebt solche Daten nicht aktiv; es hängt allein von Ihnen ab, ob und wenn ja, welche Daten Sie über sich im Rahmen Ihres Bewerbungskommentars preisgeben. Ihre Lösung und die darin enthaltenen Daten werden auf der Facebook-/Instagramseite von Erlebe dein Göppingen veröffentlicht und können dort von Dritten öffentlich eingesehen werden.
Die Stadtverwaltung Göppingen gibt personenbezogene Daten ausschließlich dann an Dritte weiter, wenn und soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels notwendig ist (insbesondere an Postdienstleister), wenn es sich um Anfragen von behördlichen Organen, insbesondere von Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, handelt und die Weitergabe zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist und/oder der Stadtverwaltung Göppingen direkt hierzu anderweitig gesetzlich verpflichtet ist. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes durch uns findet nicht statt.
Sie haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Auf Anfrage an die Stadtverwaltung Göppingen – Stadtmarketing & Tourismus, Freihofstraße 46, 73033 Göppingen, stadtmarketing@goeppingen.de gibt Ihnen jederzeit darüber Auskunft, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert sind. Sie haben weiterhin jederzeit die Möglichkeit, die Daten sperren, berichtigen oder löschen zu lassen. Eine weitere Teilnahme am Gewinnspiel ist dann nicht mehr möglich.
Die nicht mehr benötigten Daten der Teilnehmer des Gewinnspiels werden nach Beendigung des Gewinnspiels, spätestens neun Wochen nach Einsendeschluss, gelöscht. Von der Löschung ausgenommen sind ausschließlich Daten, die der Stadtverwaltung Göppingen zur Abwicklung noch ausstehender Aufgaben im Rahmen des Gewinnspiels benötigt, sowie Daten, die die Stadtverwaltung Göppingen nach gesetzlicher Maßgabe aufbewahren muss.
Ergänzend verweisen wir auf unsere allgemeinen Datenschutzhinweise unter:
https://www.goeppingen.de/datenschutz
§ 8 Haftungsausschluss / Änderung der Teilnahmebedingungen
Die Stadtverwaltung Göppingen haftet nicht für die Verfügbarkeit der Instagram-Internetseite https://www.instagram.com bzw. der Facebook-Internetseite https://www.facebook.com sowie der Instagram-bzw. Facebookseite von der Stadtverwaltung Göppingen. Die Stadtverwaltung Göppingen haftet auch nicht für etwaige Übertragungsfehler.
Die Stadtverwaltung Göppingen kann das Gewinnspiel ferner modifizieren, aussetzen oder beenden, soweit dies aufgrund höherer Gewalt oder äußerer, nicht von der Stadtverwaltung Göppingen zu beeinflussender Umstände erforderlich sein sollte oder, wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels gewährleistet werden kann.
Die Teilnahmebedingungen können von der Stadtverwaltung Göppingen jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Dieses Gewinnspiel /die Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook und wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Nutzer bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram oder Facebook, sondern die Stadtverwaltung Göppingen. Die Teilnehmer stellen Instagram bzw. Facebook von jeglicher Haftung, welche aus Ansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels resultieren, frei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu diesem Gewinnspiel sind direkt an die Stadtverwaltung Göppingen und nicht an Instagram bzw. Facebook zu richten.
Impressum & Datenschutz
IMPRESSUM
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73011 Göppingen
Hausanschrift
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Server-Log-Files
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log Files, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind Browsertyp und Browserversion, verwendetes Betriebssystem, Referrer URL, Hostname des zugreifenden Rechners, Uhrzeit der Serveranfrage. Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.
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Google Analytics
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Verwendung von Google Webfonts
Auf unserer Webseite werden externe Schriften, sog. Google Webfonts, verwendet. Auch hierbei greifen wir auf Dienste der Google Inc. 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA zurück.
Dazu lädt beim Aufrufen unserer Seite Ihr Browser die benötigten Informationen vom Google-Server in den USA in ihren Browsercache. Dies ist notwendig, damit auch Ihr Browser eine optisch verbesserte Darstellung unserer Texte anzeigen kann.
Hierdurch wird an den Google-Server übermittelt, welche unserer Internetseiten Sie besucht haben. Auch wird Ihre IP-Adresse von Google gespeichert.
Weitergehende Informationen zu Google Webfonts finden sie unter https://developers.google.com/fonts/faq?hl=de-DE&csw=1
Allgemeine Informationen zum Thema Datenschutz bei Google finden sie unter www.google.com/policies/privacy/
Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Cookie Einstellungen
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Stadtführungen und Gruppenführung der Stadtverwaltung Göppingen durch den ipunkt im Rathaus
Sehr geehrte Kunden,
die Stadt Göppingen ist nicht selbst Veranstalter der Stadtführungen. Diese werden durch den/die jeweiligen Stadtführer*in durchgeführt. Durch die Buchung einer Stadtführung kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem/der jeweiligen Stadtführer*in zustande. Die Stadt Göppingen vermittelt die Stadtführungen im Auftrag der/des jeweiligen Stadtführers. Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen dem Kunden und der Stadtverwaltung Göppingen zu Stande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
(1) Vertragspartner / Vertragscharakter
Die Stadt Göppingen vermittelt über die Touristinformation ipunkt im Rathaus Stadtführungen und Stadtführer*innen an interessierte Einzelpersonen und Gruppen. Gegenstand dieses Dienstvertrages ist ausschließlich die Vermittlung von Stadtführungen durch externe Anbieter.
(2) Preise und Buchung
Die zu vereinbarenden Preise ergeben sich aus der von der Stadtverwaltung Göppingen herausgegebenen Stadtführungsbroschüren in ihrer zum Vertragszeitpunkt gültigen Fassung. Die aktuellen Broschüren werden den Kunden von der Stadtverwaltung Göppingen auf Wunsch jederzeit ausgehändigt.
Zusätzlich können die geplanten Führungen online unter www.erlebe-dein-goeppingen.de eingesehen werden. Wenn nicht anders angegeben, ist bei allen Führungen eine vorherige Anmeldung bzw. Buchung erforderlich.
(2.1.) Für die Buchung, die vor Ort im ipunkt, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgt, gilt:
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den ipunkt in Textform zustande. Zu bezahlen sind die schriftlich oder per E-Mail bestätigten Details
(2.2.) Für die Buchung im elektronischen Geschäftsverkehr (www.erlebe-dein- goeppingen.de) gilt für den Vertragsabschluss:
(2.2.1) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung unter www.erlebe-dein-
goeppingen.de erläutert.
(2.2.2) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum
Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende
Korrekturmöglichkeit zur Verfügung.
(2.2.3) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind
angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
(2.2.4) Soweit der Vertragstext von der Stadt Göppingen im Onlinebuchungssystem
gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren
Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
(2.2.5) Mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde
gegenüber der Stadt Göppingen ein verbindliches Vertragsangebot ab (Buchung
einer Stadtführung).
(2.2.6) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg
(per E-Mail) bestätigt.
(2.2.7) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig
bestellen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Stadtführungstickets entsprechend seiner Buchungsangaben.
(2.2.8) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von der Stadt Göppingen beim Kunden zustande.
(2.2.9) Die Stadt Göppingen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
(3) Teilnehmerzahl / Gruppengröße
Bei Stadtführungen beträgt die maximale Teilnehmerzahl 30 Personen pro Stadtführung und Gruppenführung. Bei den Segway-Führungen beträgt die maximale Teilnehmerzahl 7 Personen. Bei den E-Bike Führungen beträgt die maximale Teilnehmerzahl 10 Personen.
(4) Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Die Stadt Göppingen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
(4.1.) Die Mindestteilnehmerzahl für das Zustandekommen der einzelnen Führungen kann der aktuellen Broschüre für Stadtführungen und der Buchungsbestätigung entnommen werden.
(4.2.) Die späteste Rücktrittsfrist wird in der Buchungsbestätigung deutlich angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen.
(4.3.) Die Stadt Göppingen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage der Führung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Führung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
(4.4.) Wird die Führung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
(4.5) Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben hierdurch unberührt.
(5) Bezahlung Stadtführungen
(5.1.) Soweit nicht anderweitig vereinbart wurde, ist der Führungspreis für die gebuchte Stadtführung direkt vor Ort im ipunkt oder bei der online Buchung auf der www.erlebe-dein- goeppingen.de Seite per Banküberweisung (Sofort, Giropay), Kreditkarte oder Lastschrift zu bezahlen.
Gruppenführungen
(5.2.) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Führungsentgelt bei gebuchten Gruppenführungen bis spätestens 10 Tage vor dem Gruppenführungstermin zu bezahlen. Die Stadt Göppingen ist verpflichtet, der Gruppe eine Rechnung auszustellen.
(5.3.) Leistet der Kunde nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die Stadt Göppingen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist die Stadt Göppingen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß (6.2.) zu belasten, es sei denn, der Kunde hat den Zahlungsverzug nicht zu vertreten.
(6) Stornierung, Kündigung und Rücktritt Stadtführungen
(6.1.) Der Kunde kann zwei Tage vor der Führung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Stadt Göppingen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Gruppenführungen
(6.2.) Die Stadt Göppingen hat, soweit nicht abweichend angegeben, die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Führung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
bis 14 Tage vor Leistungsbeginn 0 %
ab 13 Tage vor Leistungsbeginn 10 %
ab 5 Tage vor Leistungsbeginn 50 %
ab 1 Tag vor Leistungsbeginn bis zum Tag des Leistungsbeginns oder bei Nichtantritt 100 % des Leistungspreises
(6.3.) Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte unberührt.
(7) Haftung
Eine Haftung von der Stadt Göppingen für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht von der Stadt Göppingen oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von der Stadt Göppingen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(8) Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (Insbesondere dem Corona-Virus)
(8.1.) Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch die Stadt Göppingen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
(8.2.) Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder – beschränkungen von der Stadt Göppingen bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Stadt Göppingen unverzüglich zu verständigen.
(9) Rechtswahl, Gesichtsstand und Verbraucherstreitbelegung
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Stadt Göppingen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Eintrittskarten und Veranstaltungstickets im Vorverkauf der Stadtverwaltung Göppingen durch den ipunkt im Rathaus
Alle Aufträge sowie Lieferungen von Tickets erfolgen ausschließlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtverwaltung Göppingen durch den ipunkt im Rathaus für den Kartenvorverkauf. Mit Beauftragung über den Verkauf der jeweiligen Veranstaltungstickets oder Eintrittskarten akzeptiert der Auftraggeber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Göppingen. Diese gelten sowohl gegenüber gewerblichen Veranstaltern, als auch gegenüber gemeinnützigen Veranstaltern:
(1) Erfolgsgarantie
Die Stadt Göppingen übernimmt keinerlei Garantie für die Vermittlung von Eintrittskarten, Konzert- und Veranstaltungstickets.
(2) Vermittlungstätigkeit
(2.1.) Durch den Verkauf der Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunde) und dem jeweiligen Veranstalter zustande.
(2.2.) Die Stadt Göppingen vermittelt nur im Namen und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters den Veranstaltungsvertrag und wird vom Kunden mit der Abwicklung des Kartenkaufes und ausschließlich für den Bar und EC-Kartenverkauf beauftragt.
(3) Reservierung
Es erfolgt lediglich eine Reservierung für die Tages-/Abendkasse bei unseren eigenen städtischen Konzerten und Veranstaltungen. Eintrittskarten werden maximal 7 Tage reserviert. Nach dieser Frist gehen die Karten wieder in den Verkauf. An der Abendkasse hinterlegte Eintrittskarten müssen spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Danach gehen die Karten in den Verkauf.
(4) Umtausch
Eintrittskarten sind generell vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
(5) Haftung
(5.1.) Die Stadt Göppingen ist nicht für Leistungsstörungen verantwortlich, die in dem Rechtsverhältnis Kunde-Veranstalter auftreten. Die Stadt Göppingen übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelten Tickets betreffend den Veranstaltungsverlauf, Inhalte oder sonstige Mängel der Veranstaltung selbst. Anspruchsgegner für den Kunden ist ausschließlich der Veranstalter.
(5.2.) Jegliche Haftung der Stadt Göppingen wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hat die Stadt Göppingen aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet sie beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Vermittlungsauftrag der Stadt Göppingen nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsauftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(5.3.) Soweit die Haftung der Stadt Göppingen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der Stadt Göppingen.
(5.4.) Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in Absatz (5.2.) gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Stadt Göppingen entstanden sind, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(6) Schriftform
Anderslautende Vereinbarungen, die zu den vorstehenden AGB hinzukommen oder diese abändern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(7) Rechtswahl, Gesichtsstand und Verbraucherstreitbelegung
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Stadt Göppingen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.